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Wiedereintritt in die Evangelische Kirche
Vielleicht haben Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört, sind vor einiger Zeit ausgetreten oder Sie gehören bisher einer anderen christlichen Kirche an und überlegen sich nun, in die Evangelische Kirche (wieder-)einzutreten bzw. überzutreten.
Wenn Sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit dem/der Pfarrer*in einen Gesprächstermin.
Keine Sorge – es erwartet Sie keine Glaubensprüfung! Im gemeinsamen Gespräch klären wir, was damals zu dem Austritt geführt hat und welche Wünsche und Erwartungen Sie mit Ihrem Wiedereintritt verbinden. Wenn Sie sich sicher sind, wieder dazugehören zu wollen, dann erfolgt Ihre Wiederaufnahme in drei Schritten.
Zuerst führen Sie mit einem/einer Seelsorger*in das Wiedereintrittsgespräch.
Danach beantragen Sie in einem zweiten Schritt die formale Wiederaufnahme.
Im letzten Schritt werden Sie in einem Gottesdienst mit Abendmahl wieder in die Gemeinde mit aufgenommen. Gerne sprechen wir Ihnen in diesem Gottesdienst auch ein Segenswort zu.
Wechsel in dei Evangelische Kirche
Manchmal kommt es vor, dass man sich von der christlichen Konfession, in die man hineingeboren wurde oder in der man aufwuchs, entfernt. Dann ist es möglich, die Konfession zu wechseln. Nach erfolgtem Kirchenaustritt bei Ihrer bisherigen Konfession erfolgt die Aufnahme in die Evangelische Kirche ebenfalls in einem Drei-Schritte-Verfahren.
Zuerst klären wir gemeinsam, was Sie zu diesem Schritt bewegt und ob Sie im evangelischen Glauben eine geistliche Heimat finden möchten. Dazu sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den unterschiedlichen Konfessionen.
Danach erfolgt das formale Eintrittsgesuch.
Den Abschluss bildet die feierliche Aufnahme im Gottesdienst.
