Kircheneintritt

 

Quelle: MabelAmber, pixabay.com

Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Vielleicht haben Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört, sind vor einiger Zeit ausgetreten oder Sie gehören bisher einer anderen christlichen Kirche an und überlegen sich nun, in die Evangelische Kirche (wieder-)einzutreten bzw. überzutreten.

Wenn Sie nach Ihrer Taufe und Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit dem/der Pfarrer*in einen Gesprächstermin.

Keine Sorge – es erwartet Sie keine Glaubensprüfung! Im gemeinsamen Gespräch klären wir, was damals zu dem Austritt geführt hat und welche Wünsche und Erwartungen Sie mit Ihrem Wiedereintritt verbinden. Wenn Sie sich sicher sind, wieder dazugehören zu wollen, dann erfolgt Ihre Wiederaufnahme in drei Schritten.

Zuerst führen Sie mit einem/einer Seelsorger*in das Wiedereintrittsgespräch.

Danach beantragen Sie in einem zweiten Schritt die formale Wiederaufnahme.

Im letzten Schritt werden Sie in einem Gottesdienst mit Abendmahl wieder in die Gemeinde mit aufgenommen. Gerne sprechen wir Ihnen in diesem Gottesdienst auch ein Segenswort zu.

Wechsel in dei Evangelische Kirche

Manchmal kommt es vor, dass man sich von der christlichen Konfession, in die man hineingeboren wurde oder in der man aufwuchs, entfernt. Dann ist es möglich, die Konfession zu wechseln. Nach erfolgtem Kirchenaustritt bei Ihrer bisherigen Konfession erfolgt die Aufnahme in die Evangelische Kirche ebenfalls in einem Drei-Schritte-Verfahren.

Zuerst klären wir gemeinsam, was Sie zu diesem Schritt bewegt und ob Sie im evangelischen Glauben eine geistliche Heimat finden möchten. Dazu sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den unterschiedlichen Konfessionen.

Danach erfolgt das formale Eintrittsgesuch.

Den Abschluss bildet die feierliche Aufnahme im Gottesdienst.

 

Fragen und Antworten…

 
Nein. Ihre damals vollzogene Taufe bleibt allgemein gültig und wird von allen Voll-Mitgliedern des ACK (Arbeitskreis christlicher Kirchen) gegenseitig anerkannt. Sie werden also nicht "umgetauft".
 
Das Wichtigste ist vor allem die Sehnsucht und die Absicht, wieder zur Gemeinschaft der Kirche gehören zu wollen. Formal müssen Sie nur eine Taufbescheinigung oder, falls Sie von einer anderen Konfession in die Evangelische Kirche wechseln wollen, die Kirchenaustrittsbescheinigung aus der bisherigen Religionsgemeinschaft mitbringen. 
 
An vielen zentral gelegenen Orten in Deutschland gibt es besondere Kircheneintrittsstellen. Sie sind oft einfach und schnell zu erreichen. Hier nimmt Sie in der Regel ein Pfarrer oder eine Pfarrerin in die Kirche auf. Unter www.evangelisch.de können Sie mit Ihrer Postleitzahl oder nach Bundesländern die nächstgelegene Eintrittsstelle finde. 
 
Wenn Sie ganz neu in die Gemeinschaft der Christen hinzu kommen wollen, dann geschieht Ihre Aufnahme in die Evangelische Kirche durch die Taufe.Gerne können Sie sich mit Ihrem Wunsch an unser Pfarramt wenden. Wir vereinbaren dann ein erstes Gespräch mit Ihnen. In weiteren ein bis zwei Gesprächen wird es um christliche Glaubensinhalte gehen, was uns als Christen und Gemeinde ausmacht und wie wir gemeinsam Ihren Taufgottesdienst gestalten werden. Keine Sorge, Sie müssen keine Glaubensprüfung durchlaufen. Da Sie aber als Erwachsener keinen Konfirmationsunterricht (als nachgeholten Taufunterricht) erhalten, ist es uns wichtig, mit Ihnen über die Grundaussagen des christlichen Glaubens ins Gespräch zu kommen. Denn in Ihrer Taufe sprechen Sie das „Ja“ zu Jesus Christus und zur Evangelischen Kirche aus. Und da ist es uns wichtig, dass Sie auch wissen, wozu Sie „Ja“ sagen. 
 
Sie können Pate oder Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und Sie sind Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten. 
 
Die Kirchensteuer beträgt 8 % Prozent Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer, wovon der Staat 3% für die Erhebung als Verwaltungsgebühr einbehält... Eine eigene Steuererhebung durch die Kirchen wäre jedoch um ein Vielfaches aufwändiger und teurer. Kirchensteuer zahlen Ledige ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.820 Euro, für gemeinsam Veranlagte ab 17.640 Euro (Stand 2017). Wer darunter liegt, bleibt steuerfrei. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Eintritt eintragen.Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen: Jugendliche und Studierende, Arbeitslose, Rentner und Rentnerinnen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen. Sobald Sie Einkommensteuer zahlen, weil sie über weitere Einkünfte verfügen, fällt auch die Kirchensteuer an. Solche Einkünfte können beispielsweise aus Zins- und Kapitalerträgen oder Vermietungen stammen.Die Kirche braucht Ihren finanziellen Beitrag, um ihre Aufgaben und ihre Verantwortung als zweitgrößter Arbeitgeber Deutschlands erfüllen zu können. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. So bleibt Kirche in unserer Gesellschaft präsent – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement. 
 
Der Eintritt selbst kostet Sie nichts. Zumindest nicht finanziell. Ansonsten vielleicht ein bisschen Überwindung und Beschäftigung mit dem Glauben. Aber wir sind davon überzeugt: Es lohnt sich für Sie!