Abschied

 

Quelle: Volker Rahn, fundus-medien.de

 

Wenn ein lieber Mensch von uns geht, dann ist es gut, bei den notwendigen Schritten begleitet zu werden.

Als Kirche ist es eine unserer ureigensten Aufgaben, den Trauernden beizustehen.

Gerne kommt ein*e Seelsorger*in auch zu Ihnen nach Hause zur sogenannten Aussegnung. In einer kleinen ritualisierten Form wird der/die Verstorbene gesegnet, wir beten miteinander und nehmen gemeinsam ein erstes Mal Abschied, ehe der/die Verstorbene von der/dem Bestatter*in überführt wird.

Rufen Sie uns daher im Pfarramt an oder äußern Sie Ihren Wunsch dem Bestatter gegenüber, so dass der/die Pfarrer*in rechtzeitig verständigt wird.

Möglich ist es auch, dass Sie von einer/einem Pfarrer*in zur Friedhofshalle begleitet werden und wir dort eine Aussegnung feiern.

Die Bestattung/Beisetzung

In der Regel erfahren wir im Pfarramt über den/die Bestatter*in von einem Todesfall. Sie können uns gerne aber auch zuerst verständigen.

Für die Trauerfeier zuständig ist jeweils der/die Pfarrer*in der Kirchengemeinde, welcher der/die Verstorbene angehörte. In besonders begründeten Ausnahmefällen (persönlicher Bezug zur evangelischen Kirchengemeinde vor Ort etc.) ist es auch möglich, dass Menschen anderer Konfession von uns bestattet werden.

Die Bestattung derer, die aus der Kirche ausgetreten sind, können wir leider nicht übernehmen. Wir akzeptieren den Wunsch, dass jemand die Kirche verlassen hat und tragen ihn oder sie nicht nachträglich wieder in die Kirche hinein.

Vor dem Trauergottesdienst führen wir ein Trauergespräch mit den nächsten Angehörigen. Dieses findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

Dort besprechen wir gemeinsam die Gestaltung des Gottesdienstes. Evtl. gibt es besondere Bibelsprüche, die den/die Verstorbene*n zu Lebzeiten schon begleitet haben (Konfirmationsspruch, Trauspruch etc.) oder Lieder, die der/die Verstorbene gerne gesungen hat. Gerne können Sie auch ein Lied vom Band/Smartphone etc. abspielen, das dem Anlass angemessen ist und zu dem der/die Verstorbene einen besonderen Bezug hatte. Im gemeinsamen Gespräch klären wir, welches Lied dies sein kann und an welcher Stelle im Gottesdienst es abgespielt werden kann.

Gedenken an den/die Verstorbene*n

Um dem Charakter eines Trauergottesdienstes gerecht zu werden, ist es uns wichtig, dass auch Gemeindelieder gesungen werden. Das vereinte Singen und Beten hilft in Trauersituationen die Trauer gemeinsam zu tragen und zu teilen.

In der Regel am Sonntag nach der Trauerfeier gedenken wir auch im Gemeindegottesdienst derer, die in der vergangenen Woche verstorben sind. Da ist es schön, wenn auch Angehörige im Gottesdienst anwesend sind.

Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeitssonntag („Totensonntag“) gedenken wir dann nochmals aller, die im vergangenen Kirchenjahr verstorben sind. Wir entzünden Lichter der Hoffnung, beten gemeinsam und lassen das Leben der Verstorbenen noch einmal aufscheinen. Auch zu diesem Gottesdienst sind Sie als Angehörige herzlich eingeladen.

 

Fragen und Antworten...

 
Die Trauerfeier für die Personen, die in Hausen beigesetzt werden, findet in der Trauerkapelle auf dem Friedhof in Hausen statt. Die Reservierung und Miete für die kommunale Kapelle regelt der Bestatter für Sie.
Für Personen, die in Raitbach beigesetzt werden, findet die Trauerfeier in der Festhalle statt. Danach ziehen wir in einem Trauerzug zum Friedhof.
Ganze Trauergottesdienste nur auf dem Friedhof halten wir nicht mehr ab. Es ist für die trauernden Teilnehmer nicht zumutbar 45 Minuten lang ggf. widrigen Wetterverhältnissen ausgesetzt zu sein und keine Sitzmöglichkeit zu haben.
 
Zuständig ist zunächst der Pfarrer oder die Pfarrerin, in dessen bzw. deren Gemeindegebiet das Pflegeheim liegt. Wenn es Ihnen aber ein Anliegen ist, dass wir als Kirchengemeinde vor Ort die Bestattung durchführen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit dem Pfarramt auf.
 
Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach der Gemeindezugehörigkeit des Verstorbenen. Im Einzelfall kommen Sie aber auf uns zu, dann suchen wir gemeinsam nach einer Lösung.
 
Als Kirche erheben wir für den „letzten Dienst“ keine Gebühr. Für die Deckung der Kosten (Arbeitszeit des Seelsorgers) gibt es die Kirchensteuer. Für die musikalische Begleitung an der Orgel erhält der Organist ein Honorar in Höhe von ca. 50,- Eur, für das er Ihnen eine Rechnung ausstellt.
Sollte der Verstorbene nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde gewesen sein, erbitten wir eine Spende für unsere Ausgaben.