
Quelle: Volker Rahn, fundus-medien.de
Wenn ein lieber Mensch von uns geht, dann ist es gut, bei den notwendigen Schritten begleitet zu werden.
Als Kirche ist es eine unserer ureigensten Aufgaben, den Trauernden beizustehen.
Gerne kommt ein*e Seelsorger*in auch zu Ihnen nach Hause zur sogenannten Aussegnung. In einer kleinen ritualisierten Form wird der/die Verstorbene gesegnet, wir beten miteinander und nehmen gemeinsam ein erstes Mal Abschied, ehe der/die Verstorbene von der/dem Bestatter*in überführt wird.
Rufen Sie uns daher im Pfarramt an oder äußern Sie Ihren Wunsch dem Bestatter gegenüber, so dass der/die Pfarrer*in rechtzeitig verständigt wird.
Möglich ist es auch, dass Sie von einer/einem Pfarrer*in zur Friedhofshalle begleitet werden und wir dort eine Aussegnung feiern.
Die Bestattung/Beisetzung
In der Regel erfahren wir im Pfarramt über den/die Bestatter*in von einem Todesfall. Sie können uns gerne aber auch zuerst verständigen.
Für die Trauerfeier zuständig ist jeweils der/die Pfarrer*in der Kirchengemeinde, welcher der/die Verstorbene angehörte. In besonders begründeten Ausnahmefällen (persönlicher Bezug zur evangelischen Kirchengemeinde vor Ort etc.) ist es auch möglich, dass Menschen anderer Konfession von uns bestattet werden.
Die Bestattung derer, die aus der Kirche ausgetreten sind, können wir leider nicht übernehmen. Wir akzeptieren den Wunsch, dass jemand die Kirche verlassen hat und tragen ihn oder sie nicht nachträglich wieder in die Kirche hinein.
Vor dem Trauergottesdienst führen wir ein Trauergespräch mit den nächsten Angehörigen. Dieses findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
Dort besprechen wir gemeinsam die Gestaltung des Gottesdienstes. Evtl. gibt es besondere Bibelsprüche, die den/die Verstorbene*n zu Lebzeiten schon begleitet haben (Konfirmationsspruch, Trauspruch etc.) oder Lieder, die der/die Verstorbene gerne gesungen hat. Gerne können Sie auch ein Lied vom Band/Smartphone etc. abspielen, das dem Anlass angemessen ist und zu dem der/die Verstorbene einen besonderen Bezug hatte. Im gemeinsamen Gespräch klären wir, welches Lied dies sein kann und an welcher Stelle im Gottesdienst es abgespielt werden kann.
Gedenken an den/die Verstorbene*n
Um dem Charakter eines Trauergottesdienstes gerecht zu werden, ist es uns wichtig, dass auch Gemeindelieder gesungen werden. Das vereinte Singen und Beten hilft in Trauersituationen die Trauer gemeinsam zu tragen und zu teilen.
In der Regel am Sonntag nach der Trauerfeier gedenken wir auch im Gemeindegottesdienst derer, die in der vergangenen Woche verstorben sind. Da ist es schön, wenn auch Angehörige im Gottesdienst anwesend sind.
Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeitssonntag („Totensonntag“) gedenken wir dann nochmals aller, die im vergangenen Kirchenjahr verstorben sind. Wir entzünden Lichter der Hoffnung, beten gemeinsam und lassen das Leben der Verstorbenen noch einmal aufscheinen. Auch zu diesem Gottesdienst sind Sie als Angehörige herzlich eingeladen.
